FAQ

Ja! Wahrscheinlich ist die 24 Stunden Betreuung im eigenen Zuhause, nicht nur in den aktuellen Zeiten, eine der sichersten Versorgungsmöglichkeiten von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen. Bitte beachten Sie unsere ausführlichen Informationen zum neuartigen Coronavirus und unserem PSB-Infektionsschutzkonzept. Darüber hinaus werden alle Betreuungskräfte auf ihre Einsätze gut vorbereitet und halten sich an die empfohlenen und gebotenen Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitsliche Aufklärung. Auch das gesamte PSB-Team handelt zu jeder Zeit mit höchstmöglicher Sorgfalt und Vorsicht!

Die Begriffe 24 Stunden Betreuung, 24 Stunden Pflege, 24h Betreuung oder 24h Pflege sind grundsätzlich etablierte Suchbegriffe in den gängigen Suchmaschinen im Internet und notwendige Begriffe im Rahmen des Marketings in unserer Branche. Wir sprechen grundsätzlich von Seniorenbetreuung zu Hause und Betreuung im häuslichen Umfeld. Eine 24stündige tägliche Tätigkeit wird logischerweise nicht erbracht und ist nicht zuletzt auch nach dem Arbeitsrecht und Arbeitszeitgesetz nicht möglich.

Wesentliche und selbstverständliche Tätigkeiten im Rahmen einer sogenannten 24 Stunden Betreuung zu Hause sind die vorsorgliche und notwendige Anwesenheit, die hauswirtschaftliche Versorgung (wie z.B. Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen) und grundpflegerische Leistungen wie z.B. Körperpflege, Toilettengänge und Nahrungsaufnahme (Definition gemäß Pflegeversicherung) nach SGB XI. Behandlungspflegeleistungen (Krankenversicherung) gemäß ärztlicher Verordnung nach SGB V können und dürfen von den Betreuungskräften nicht erbracht werden. Hierzu gehören Spritzengabe, Wundversorgung u.v.m.

Dies variiert i.d.R. zwischen 3-10 Tagen. Abhängig ist dies von der Komplexität und Intensität der Versorgung (1 oder 2 zu versorgende Person/en im Haushalt, Höhe des Pflegegrades, Demenzerkrankung mit Aggressivität, stark eingeschränkte Mobilität u.v.m.) und den individuellen und speziellen Anforderungen und Wünschen der Familien.

Grundsätzlich gilt: Je komplexer und intensiver eine Versorgungssituation ist, desto länger kann es dauern bis die 24 Stunden Betreuung beginnen kann.

Zu berücksichtigen ist auch, dass der „Pool“ an verfügbaren Betreuungskräften in den Sommermonaten Juli und August sowie zu den Feiertagen an Ostern und Weihnachten stark eingeschränkt ist.

Ja, Sie erhalten i.d.R. 1-3 aussagekräftige Profile der Betreuungskräfte mit Foto, einer „KurzVita“ und grundlegenden Informationen zur Person (Nichtraucher, Führerschein etc.). Auch ein telefonisches Kennlernen ist möglich.

In der Regel 6-8 Wochen. Die Einsatzzeiten variieren hierbei zwischen 4 Wochen und 3 Monaten. Vor Versorgungsbeginn oder Einsatzbeginn wird dies grundsätzlich mit der Familie und der Betreuungskraft abgesprochen und vereinbart.

Grundsätzlich gilt bei einer Betreuung zu Hause oder im häuslichen Umfeld eine 40-Stunden-Woche. Tägliche Freizeiten und wöchentliche Ruhetage der Betreuungskräfte müssen beachtet werden.

Betreuungskräfte haben in der Regel ihren Lebensmittelpunkt im europäischen Ausland (Heimatland). Damit die zu betreuende und zu pflegende Person bestmöglich zu Hause versorgt werden kann, benötigen die Betreuungskräfte selbstverständlich Auszeiten und Erholungsphasen mit ihren Familien in ihrem Heimatland. Nur so kann die Motivation der Betreuungskräfte dauerhaft gewährleistet bleiben.

Ja, alle Betreuungskräfte, die über die EU-Partnerunternehmen der PSB Deutschland zu den Familien entsendet werden, sind krankenversichert. Hierzu verfügt jede/r entsendete Mitarbeiter/in in der Regel eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Sofern diese noch nicht als Plastikkarte vorliegt, verfügt der/die Mitarbeiter/in über ein in Papierform provisorisch ausgestelltes Dokument, welches die ordnungsgemäße Krankenversicherung bescheinigt.

Das Versorgungsmodell der PSB Deutschland, mit ihren bundesweiten PSB-Standorten, basiert auf der EU-Entsendung. Dies bedeutet, dass die betroffenen Familien einen Dienstleistungsvertrag mit einem EU-Partnerunternehmen der PSB Deutschland aus dem europäischen Ausland abschließt. Derzeit kooperiert die PSB Deutschland mit EU-Partnerunternehmen in Polen, Slowakei und Bulgarien.

Auf Grundlage des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages entsendet das EU-Partnerunternehmen einen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin (Betreuungskräfte) in die Familie nach Deutschland. Das EU-Unternehmen sorgt dafür, dass im Heimatland/Herkunftsland Sozialversicherungsabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden. Der Nachweis hierfür ist unter anderem die sogenannte A1-Bescheinigung.

Grundsätzlich gilt bei unseren EU-Partnerunternehmen eine Kündigungsfrist von 14 Tagen oder 14 Tage zum Monatsende. Dies gibt beiden Vertragsparteien, Familie in Deutschland und EU-Entsendeunternehmen, eine ausreichende Planungssicherheit bei der Versorgung.