Coronavirus PSB-Infektionsschutzkonzept
Coronavirus PSB-Infektionsschutzkonzept

- Betreuungskräfte sind vollständig geimpft (gemäß Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts -PEI-) oder
- Betreuungskräfte sind genesen (gemäß CoronaEinreiseV) oder
- Coronavirus-Testung aller Betreuungskräfte vor Abreise, wenn die beiden vorherigen Punkte nicht erfüllt werden oder unsere Klienten/Klientinnen eine zusätzliche Testung ausdrücklich wünschen
- Angewiesene Quarantäne aller Betreuungskräfte von Testung bis Abreise
- Verpflichtende Selbstauskunft aller Betreuungskräfte, dass keine Krankheitssymptome in den letzten 14 Tagen vorlagen
- Reiseantritt erfolgt nur, wenn keine akuten Krankheitssymptome vorliegen und die oben genannten Punkte entsprechend ausgefallen sind und beantwortet werden konnten
- Notfallkonzept für in Deutschland positiv getestete Betreuungskräfte in individueller Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden und unseren EU-Partnerunternehmen
Maßnahmen vor Abreise von Betreuungskräften nach Deutschland
Maßnahmen vor Abreise von Betreuungskräften nach Deutschland
Alle einreisenden Betreuungskräfte, die keine vollständige Impfung (ab 15. Tag nach letzer Impfung gemäß PEI) oder keinen Genesung (gemäß CoronaEinreiseV oder SchAusnahmV) nachweisen können, unserer EU-Partnerunternehmen werden vor ihrer Abreise verpflichtend mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 getestet. Nur bei negativem Testergebnis oder einem geeigneten vorliegenden Impf- oder Genesenennachweis reist eine Betreuungskraft auch ab.
Aus logistischen, organisatorischen und Kapazitätsgründen kann es vorkommen, dass dieser Test resp. die Testung bei Ankunft einer Betreuungskraft in Deutschland bereits über 48-72 Stunden „alt“ ist. Aus diesem Grunde sind alle Betreuungskräfte in der Zeit zwischen Testung und Abreise zu einer vorsorglichen Quarantäne angewiesen.
Zusätzlich geben die Betreuungskräfte vor Abreise eine Selbstauskunft ab, in welcher sie erklären, dass sie in den letzten 14 Tagen keine typischen Krankheitssymptome hatten. Vor Abfahrt findet eine routinemäßige Fiebermessung statt.
Sowohl durch die obligatorische Testung der Betreuungskräfte vor Abreise, als auch durch Preiserhöhungen bei den Reisebusunternehmen entstehen Mehrkosten. Diese liegen bei den Testkosten bei ca. 40-60 EUR (Antigen-Schnelltest) und ca. 120-140 EUR (PCR-Test), bei den Fahrt-/Reisekosten bis zu 150 EUR zusätzlich. Wir informieren Sie vor Abreise „Ihrer“ Betreuungskraft über die für Sie eventuell entstehenden Mehrkosten.
Maßnahmen bei Einreise von Betreuungskräften nach Deutschland
Maßnahmen bei Einreise von Betreuungskräften nach Deutschland
Die Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Einreiseverordnung - CoronaEinreiseV), sowie die verschiedenen Verordnungen der Bundesländer und die Anordnungen der lokalen und regionalen Behörden sehen grundsätzlich folgende Anordnungen und Maßnahmen vor:
Einreisende Betreuungskräfte aus ausländischen Hochrisikogebieten oder Virusvarientengebieten müssen generell:
- sich vor der Einreise beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Dies erfolgt über die Internetseite www.einreiseanmeldung.de des RKI und des BMI. Diese Meldung erfolgt durch das jeweilige EU-Partnerunternehmen der PSB Deutschland und ersetzt seit dem 08.11.2020 die bisherige Aussteigekarte. Als Kunde der PSB Deutschland müssen Sie hier nichts tun.
- bei Einreise aus einem ausländischen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet ein negatives Testergebnis vorlegen können. Bei einem Antigenschnelltest darf dieser nicht älter als 48 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein.
Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen. Wir informieren Sie vor Anreise Ihrer Betreuungskraft, ob geeignete und anerkannte Nachweise vorliegen.
Sie haben Fragen?
Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um das Thema Coronavirus in der häuslichen Seniorenbetreuung und unserem PSB-Infektionsschutzkonzept.
Unsere Test- und Hygieneempfehlungen
Unsere Test- und Hygieneempfehlungen
Gut zu wissen:
Gut zu wissen:
SARS-CoV-2 und COVID-19:
Beim neuartigen Coronavirus handelt es sich um das sogenannte SARS-CoV-2 (Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2). Eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 verläuft in den meisten Fällen asymptomatisch und führt zu keinen Krankheitssymptomen. In der Regel sind Personen mit einem asymptomatischen Verlauf in einem bestimmten Zeitfenster allerdings genauso ansteckend wie Personen mit Krankheitssymptomen. Erst wenn die infizierte Person Krankheitssymptome wie z.B. Fieber, Husten, Schnupfen, Geschmacks- und Geruchsverlust entwickelt, spricht man von einer COVID-19-Erkrankung.
Coronavirus-Tests:
Umfangreiche Informationen zu den verschiedenen Tests auf das SARS-CoV-2 finden Sie nachfolgend.
Testungen auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 - Ein Überblick
Testungen auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 - Ein Überblick
Nur ein Test verschafft ein gewisses Maß an Sicherheit, diese Erkenntnis steht außer Frage. Wir erklären die Unterschiede der aktuellen Verfahren und wann sie angewendet werden oder werden sollten.
Sie leiden unter einer Atemwegserkrankung wie Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Fieber oder plötzlichem Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns – in diesen Fällen empfiehlt das Robert Koch-Institut einen umgehenden PCR-Test. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb der zurückliegenden vierzehn Tage engeren Kontakt zu einem bestätigten Covid 19-Fall hatten.
Aber kann es vielleicht auch ein Schnelltest sein, wie verhält es sich mit Antigen- oder Antikörper-Test? Und was sagt der „ct-Wert“ aus? Wir versuchen nachfolgend für mehr Klarheit zu sorgen.
Der PCR-Test wird mittels eines Nasen- und Rachenabstrichs mit einem langen Wattestäbchen durchgeführt und muss von medizinischem Fachpersonal entnommen werden, da aussagefähiges Material nur aus dem tiefen Nasen- oder Rachenraum zu gewinnen ist. Wird die Probe nicht korrekt entnommen, kann trotz bestehender Infektion ein negatives Ergebnis testiert werden.
Der PCR-Test analysiert mittels dem zuvor beschriebenen Probenabstrich und mit der sogenannten und in anerkannten Laboren durchgeführten Polymerasekettenreaktion (PCR) das Virus-Erbgut nach.
Der klassische PCR-Test gilt als das derzeit sicherste Verfahren und als "Goldstandard", eine Infektion des mit dem neuartigen Coronavirus, wissenschaftlich SARS-CoV-2 genannt, nachzuweisen. Allerdings vergehen bis zum zweifelsfreien Ergebnis in der Regel bis zu 24 Stunden und mehr.
Natürlich gilt es zu beachten, dass ein PCR-Test immer nur eine Momentaufnahme bietet, das Testergebnis dokumentiert lediglich die Infektionslage zum Zeitpunkt der Probenentnahme.
PCR-Schnelltests basieren auf der gleichen Methode wie der klassische PCR-Test, allerdings in vereinfachter Form. Die Analyse erfolgt nicht im Labor und bietet daher den Zeitvorteil mit einem schnelleren aber auch ungenaueren Ergebnis.
Der PCR-Schnelltest weißt, wie der klassische PCR Labor-Test, das Virus-Erbgut nach. Allerdings geschieht die DNA-Vermehrung nicht im Labor, sondern ist im, auch „Kartuschentest“ genannten Testpaket, integriert. Dadurch liegt bereits nach etwa zweieinhalb Stunden ein Ergebnis vor.
PCR-Schnelltests sind jedoch nicht nur deutlich teurer, sondern auch weniger aussagekräftig. Der PCR-Schnelltest wirft nur das Ergebnis „positiv“, „negativ“ oder „unklar“ aus. Bei unklaren Ergebnissen bedarf es dann einer genaueren Untersuchung. Die Viruskonzentration (siehe auch "Der ct-Wert") hingegen ist mit einem PCR-Schnelltest nicht zu bestimmen. Auch der PCR-Schnelltest verlangt die fachgerechte Probenentnahme. Andernfalls kann sich das Risiko eines falschen Test-Ergebnises deutlich erhöhen.
Wegen der Nachteile der PCR-Schnelltests ist deren Einsatz in der Regel auf besondere Situationen und Einrichtungen begrenzt, z.B. in Klinik-Notaufnahmen, Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Einrichtungen, eben dann und dort, wenn es schnell gehen muss!
Antigen-Schnelltests können ebenfalls den Erreger direkt nachweisen. Beim sogenannten Antigen-Schnelltest wird nicht das Erbmaterial (die DNA) des Virus nachgewiesen, sondern Fragmente des Virus-Proteins (Eiweiß). Auch beim Antigen-Schnelltest muss i.d.R. ein Nasen-Rachen-Raum-Abstrich entnommen werden. Wie beim PCR-Test ist auch hier die Probenentnahme derzeit medizinischen Fachpersonal vorbehalten, da nur eine fachlich saubere Probenentnahme die Verlässlichkeit eines Testergebnisses maximiert.
Der Nasen-Rachen-Raum-Abstrich wird in einer speziellen Pufferlösung gelöst und wird dann tröpfchenweise auf einen Teststreifen aufgebracht und reagiert. Bereits nach ca. 10-20 Minuten liegt das Ergebnis vor.
Viele SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zeichnen sich durch eine hohe Sensitivität und Spezifität aus. Allerdings testieren sie nur, ob die zum Zeitpunkt der Testung geteste Person aktuell infektiös ist oder nicht und bietet, nach aktuellen Erkenntnissen, nur für ca. 12-24 Stunden eine gewisse Sicherheit.
Wichtig ist auch der Umstand, dass ein negatives Ergebnis bei einem Antigen-Schnelltest nicht zwingend eine vorliegende Infektion ausschließt. Die Viruslast kann in einem frühen Infektionsstadium für ein positives Testergenis bei einem Antigen-Schnelltest zu niedrig sein, ebenso in einem späteren Infektionsstadium (ca. 2-3 Wochen nach einer möglichen Infektion). Auch aus diesem Grunde ist und bleibt der PCR-Test, mit einem ct-Wert, nach wie vor der "Goldstandard".
Antigen-Schnelltests können bei der Erfüllung definierter Anforderungen vor allem dort zur Ergänzung von PCR-Tests sinnvoll sein, wenn eine schnelle (Vor-)Sortierung in potentiell Infizierte und potentiell Nicht-Infizierte erfolgen muss, wie beispielsweise in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen oder der Notaufnahme eines Krankenhauses.
Antikörper-Tests erfolgen grundsätzlich über eine Blutentnahme und weisen eine bereits "durchgemachte" bzw. überstandene Infektion nach, nach der das Immunsystem bereits Antikörper gegen den Erreger gebildet hat. Antikörper-Tests weisen im Blut die Reaktion des körpereigenen Immunsystems auf den Erreger des neuartigen Coronaviruses nach und können damit eine vorangegangene Infektion des Probanden mit SARS-CoV-2 belegen.
Der Antikörper-Test eignet sich allerdings nicht zum Nachweis einer akuten Infektion. Auch der Schutz vor einer erneuten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus kann trotz vorhandener Antikörper nicht verlässlich beurteilt werden. Wahrscheinlich bedeutet ein positiver Antikörper-Test Schutz vor einer erneuten Infektion, aber wohl nur für einen begrenzten Zeitraum, der von Mensch zu Mensch stark variieren kann. Es gibt Antikörper-Tests in Form von Labor- oder Schnelltests.
Wer sich mit dem Virus beschäftigt, trifft früher oder später auf den Begriff des „ct-Werts“. Doch was verbirgt sich hinter diesem Kürzel?
Vereinfacht gesagt definiert der ct-Wert (englisch abgekürzt: "cycle threshold") die Viruslast, also die Stärke der SARS-CoV-2-Infektion, wenn man so will. Genau genommen bezeichnet es die Anzahl der Zyklen, die das Probematerial im Labor durchläuft, bis es zu einem positiven Befund kommt. Dabei ist zu beachten: Je höher der ct-Wert, umso geringer ist die Viren-Last!
Im Labor wird die entnommene Probe (auch als „Amplicon“ bezeichnet) mit Hilfe der sogenannten "Real-time Reverse Transkriptase Polymerase-Kettenreaktion" (englisch, abgekürzt RT-PCR) untersucht. Dieses Verfahren vervielfältigt den genau definierten Teil eines DNA-Stranges des entnommen Virusmaterials, das dann auch als „Amplifikate“ bezeichnet wird. Unter Anreicherung mit speziellen fluoreszierenden Stoffen wird die Infektion „sichtbar“ gemacht. So kann die Viruskonzentration bestimmt und gemessen werden.
Ist Virusmaterial bereits nach einer kurzen Laufzeit nachweisbar, spricht dies wahrscheinlich für eine hohe Viruslast und der ct-Wert ist klein. Ist der ct-Wert höher, heißt dies vereinfacht gesagt, dass die Probe mehrere "Vervielfältigungsrunden" durchlaufen musste, bis Virusmaterial gefunden wurde.
Nach bisherigen Erkenntnissen lässt sich das Virus bei ct-Werten über 30 schwieriger anzüchten, was für eine geringere Viruslast und somit geringere Infektiosität der getesteten Person spricht. Der ct-Wert kann allerdings vom Ort der Probenentnahme, der Transportzeit ins Labor, dem verwendeten Testsystem und/oder dem Testablauf beeinflusst werden, so dass er nur als Hinweis mit bedingter Aussagekraft zu verstehen ist.