Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen in der 24-Stunden-Betreuung/24-Stunden-Pflege

Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuung/24-Stunden-Pflege ist die Rechtssicherheit eine Grundvoraussetzung. Es gibt immer wieder Anbieter auf dem Markt, die mit intransparenten und nicht rechtssicheren Angeboten ihre Dienstleistungen anbieten.

Grundsätzlich gibt es nur zwei Möglichkeiten eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung in den eigenen vier Wänden in Anspruch zu nehmen: 


Das PSB-Modell – Dienstleistungsvertrag mit einem im EU-Land ansässigen Partnerunternehmen

Im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsfreiheit und des Europäischen Entsendegesetzes ist es Unternehmen aus den EU-Ländern erlaubt, Mitarbeiter in ein anderes EU-Land zu entsenden. Hierbei ist es wichtig, dass das Arbeitsrecht des Heimatlandes und auch in Teilen das deutsche Arbeitsrecht eingehalten wird.

Betroffene Familien/Haushalte mit einer betreuungs- und pflegebedürftigen Person schließen hierbei einen Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmen ab. Hierbei werden die zu erbringenden Betreuungsdienstleistungen und pflegerischen Alltagshilfen definiert und festgehalten.

Es sollte immer darauf geachtet werden, dass jede Betreuungskraft über eine sogenannte A-1-Bescheinigung verfügt, die bestätigt, dass das Unternehmen bzw. die Betreuungskraft versichert ist und ordnungsgemäß Steuern und Sozialabgaben abführt. 

Nur so haben Sie Sicherheit bei der Versorgung Ihrer Lieben.

Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Deutschland

Betroffene Familien mit einer betreuungs- und pflegebedürftigen Person können eine Betreuungs-/Pflegekraft aus dem europäischen Ausland einstellen. Für alle EU-Länder ist durch die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit hierfür auch keine Arbeitserlaubnis mehr einzuholen. Dadurch wird die Familie zum Arbeitgeber und die Betreuungskraft zum Arbeitnehmer. Mit allen Rechten und Pflichten.

Durch ein Arbeitgeber-Arbeitnehmerverhältnis sind allerdings sehr wesentliche Punkte wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz, Versicherungsschutz, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Anspruch auf Sozialleistungen u.v.m. zu beachten.

Allein die sich daraus ergebenden Pflichten für die Familie als Arbeitgeber machen es nahezu unzumutbar über diesen Weg eine 24-Stunden-Versorgung in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter www.wegweiser-demenz.de/informationen/betreuung-und-pflege/eigene-wohnung/24-stunden-betreuung.html