Kurzzeitpflege

Viele Pflegebedürftige sind nur eine begrenzte Zeit auf Vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhaus­ aufenthalt. Für diesen Fall gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden voll­ stationären Einrichtungen. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.612 EUR für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

 

Pflegebedürftigkeit nach Grad    Kurzzeitpflegeleistung pro Jahr    
Pflegegrad 2                                        1.612 EUR *
Pflegegrad 31.612 EUR *
Pflegegrad 41.612 EUR *
Pflegegrad 51.612 EUR *


* maximale Leistungen für Kosten der Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr.

 

Im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungs­pflege können auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Da­ durch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.224 EUR im Kalenderjahr erhöht, also maximal verdoppelt werden. Der für die Kurzzeit­ pflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet. Während der Kurzzeitpflege wird bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.

Für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege kann ebenfalls der Entlastungs­ betrag eingesetzt werden. Dieser kann zudem für die sogenannten „Hotelkosten“ (Unterkunft, Verpflegung), die im Zusammenhang mit der Kurzzeitpflege ent­stehen, verwendet werden.